Reinald Wiechert
Rechtsanwalt
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- geb. 19.07.1933 in Duisburg
- Abitur 1952, Studium der Rechtswissenschaften in Bonn, Köln und Göttingen, 1. Staatsexamen 1956 in Celle, Referendar in Hannover, 2. Staatsexamen 1960 in Hannover, 1961 wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Göttingen. Anfang 1962 Eintritt als Regierungsassessor in den Dienst der allgemeinen inneren Verwaltung des Landes Niedersachsen. Tätigkeiten als abgeordneter Landesbeamter bei einem Landkreis, als Dezernent an verschiedenen Stellen der Bezirksregierung Hannover, als Referent beim Landtag und in der Staatskanzlei. Von 1968 bis 1998 Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Landtag, ab 1982 Ministerialdirigent und Vertreter des Landtagsdirektors. Ende Juli 1998 Eintritt in den beamtenrechtlichen Ruhestand.
- Mitautor von Kommentaren zur Niedersächsischen Bauordnung (Große-Suchsdorf/Lin-dorf/Schmaltz/Wiechert, 8. Aufl. 2006) und zum Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (Schmaltz/Wiechert, 1998); einige kleinere Veröffentlichungen. Zeitweise Lehrbeauftragter an der Universität Hannover und Vorsitzender von Umlegungsausschüssen verschiedener Städte.
- Ehrenamtliche Tätigkeit im Komitee der Henriettenstiftung Hannover, im Niedersächsischen Heimatbund, im Verein „Freunde der Herrenhäuser Gärten“ und für die Arbeitsgemeinschaft „Historische Fachwerkstädte“.
- Seit 1962 verheiratet mit Jutta Wiechert, geb. Wagenmann; drei Kinder, geb. 1963, 1966 und 1967. Im März 1999 Anwaltszulassung und Eintritt in die Kanzlei Dr. Rüping & Kollegen.
- Anwaltlicher Tätigkeitsbereich: Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und anderen öffentlichen Körperschaften überwiegend im öffentlichen Baurecht einschließlich Denkmalschutzrecht, aber auch auf anderen Gebieten des Verwaltungs- und Verfassungsrechts, Hilfe bei der Normsetzung (z.B. bei Satzungen).
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