Medizinrecht für Heil- und Hilfsmittelerbringer

Die Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB beraten und vertreten im Bereich des Medizinrechts Heilmittelerbringer (Leistungserbringer im Bereich der Physikalischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der podologischen Therapie, der Ergotherapie sowie der Ernährungstherapie) und Hilfsmittelerbringer insbesondere in Fragen des Leistungserbringerrechts.

Unsere Mandanten beschäftigen sich oftmals mit den Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Berufsgruppen. Im Rahmen dieser Fragen sind nicht nur das Leistungserbringerrecht, sondern auch das Berufsrecht der Ärzte (und anderer Berufsgruppen) sowie das Straf- und Wettbewerbsrecht zu beachten.

Wir beraten und unterstützen Leistungserbringer als Fachanwälte für Medizinrecht und Fachanwälte für Verwaltungsrecht seit Jahren bei der Planung, Prüfung und Umsetzung ihrer Geschäftsmodelle. Auch bei Fragen des Berufsrechts stehen wir unseren Mandanten gerne zur Seite.